Gemeindekirchenrat
In jeder unserer drei Gemeinden hat ein eigenständiger Gemeindekirchenrat die Leitung inne. Gemäß der „Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" obliegt dem Gemeindekirchenrat (GKR) die Leitung der Gemeinde*. Er ist dafür verantwortlich, dass die Kirchengemeinde vor allem die Aufgaben wahrnimmt, die im Kernauftrag der Kirche Jesu Christi, der Verkündigung des Evangeliums, begründet sind, und zwar in regelmäßigen Gottesdiensten und Sakramentsfeiern, in der Kirchenmusik, der Unterweisung aller Gemeindeglieder, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, in der Seelsorge und im gemeinsamen Leben der Gemeinde.
Damit diese Aufgaben erfüllt werden können, muss eine Gemeinde über geeignete Mitarbeiter/-innen verfügen, über geordnete Finanzen und ausreichende (Kirchen-)Räumlichkeiten, für deren bauliche Erhaltung ebenfalls zu sorgen ist.
Um sicher zu stellen, dass diesen Erfordernissen in angemessener Weise Rechnung getragen wird, berät der GKR in monatlichen Sitzungen die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung, überwacht den Haushalt und achtet auf gegenseitige Information in der Gemeinde.
Der Gemeindekirchenrat wird von den Gemeinde Mitgliedern gewählt.